Jahrgang 2015

Kundgemacht am 28. Jänner 2015

13.

Änderung des Gesetzes LGBl. Nr. 39/2011

13. Gesetz vom 11. Dezember 2014, mit dem das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 39 aus 2011, geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 39 aus 2011, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Art. römisch II wird folgende Bestimmung als Absatz 4, eingefügt:

  1. Absatz 4Auf Sprengelärzte nach Absatz 3,, die noch nicht in den Ruhestand getreten sind, ist Paragraph 45 b, des Gemeindebeamtengesetzes 1970 in der zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Auf Sprengelärzte, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, ist Paragraph 73, Absatz 4, des Landesbeamtengesetzes 1998 in der zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.“

Novellierungsanordnung 2, Der bisherige Absatz 4, des Art. römisch II erhält die Absatzbezeichnung „(5)“.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

Der Landtagspräsident:

van Staa

Der Landeshauptmann:

Platter

Das Mitglied der Landesregierung:

Tratter

Der Landesamtsdirektor:

Liener