Jahrgang 2015

Kundgemacht am 19. Jänner 2015

7.

Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Veranstaltungspolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften

7. Verordnung der Landesregierung vom 9. Jänner 2015, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Veranstaltungspolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften geändert wird

Aufgrund des Paragraph 19, Absatz eins, der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 76 aus 2014,, wird auf Antrag der Gemeinde Walchsee verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Landesregierung vom 12. Dezember 2006, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Veranstaltungspolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften übertragen wird, Landesgesetzblatt Nr. 103 aus 2006,, zuletzt geändert durch die Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 3 aus 2014,, wird wie folgt geändert:

In der Litera d, des Paragraph 2, wird nach der Wortfolge „Gemeinde Thiersee (Beschluss vom 2. November 2006),“ die Wortfolge „Gemeinde Walchsee (Beschluss vom 28. April 2014),“ eingefügt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Platter

Der Landesamtsdirektor:

Liener