Jahrgang 2015

Kundgemacht am 13. Jänner 2015

2.

Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit – ERP-V Gesundheit

2. Verordnung der Landesregierung vom 9. Jänner 2015 über die Zuordnung der Modellfunktionen und Modellstellen für Verwendungen in Gesundheitsberufen in Krankenanstalten zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit – ERP-V Gesundheit)

Aufgrund des Paragraph 39, Absatz 6 und 7 Litera b, des Landesbedienstetengesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 2001,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 188 aus 2014,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Einreihungsplan

Die in der Modellstellen-Verordnung Gesundheit, Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 2015,, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.

Paragraph 2,

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Platter

Der Landesamtsdirektor:

Liener

Anlage