Jahrgang 2015 | Kundgemacht am 13. Jänner 2015 |
2. | Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit – ERP-V Gesundheit |
Aufgrund des Paragraph 39, Absatz 6 und 7 Litera b, des Landesbedienstetengesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 2001,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 188 aus 2014,, wird verordnet:
Die in der Modellstellen-Verordnung Gesundheit, Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 2015,, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Platter
Der Landesamtsdirektor:
Liener