Jahrgang 2014

Kundgemacht am 29. Juli 2014

97.

Änderung des Raumordnungsprogramms betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Oberes Lechtal

97. Verordnung der Landesregierung vom 8. Juli 2014, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Oberes Lechtal geändert wird

Aufgrund der Paragraphen 7, Absatz 2, Litera a, Ziffer eins,, 9 und 10 Absatz 2, Litera b,, 4 und 6 in Verbindung mit Paragraph 109, Absatz eins, des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 130 aus 2013, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Oberes Lechtal erlassen wird, Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 1994,, zuletzt geändert durch die Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 86 aus 2013,, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu Paragraph eins, Absatz 2, wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Teilfläche des Grundstückes Nr. 2471, KG Holzgau, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangfläche ausgenommen wird.

Artikel II

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
  2. Absatz 2Die Anlage zu dieser Verordnung wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme beim Sachgebiet Raumordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.

Der Landeshauptmann:

Platter

Der Landesamtsdirektor:

Liener

Anlage