Jahrgang 2014

Kundgemacht am 15. Juli 2014

81.

Änderung der Lehrer-Personalvertreter-Wahlordnung 2011

81. Verordnung der Landesregierung vom 24. Juni 2014, mit der die Lehrer-Personalvertreter-Wahlordnung 2011 geändert wird

Aufgrund des Paragraph 20, Absatz 16, in Verbindung mit Paragraph 42, Litera e, des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1967,, zuletzt geändert durch das Gesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 210 aus 2013,, wird verordnet:

Artikel I

Die Lehrer-Personalvertreter-Wahlordnung 2011, Landesgesetzblatt Nr. 95, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Der Absatz 6, des Paragraph 27, hat zu lauten:

  1. Absatz 6Gegen die Entscheidung des Dienststellenwahlausschusses können der Lehrer, der die Änderung der Wählerliste beantragt hat, sowie die Personen, auf die sich der Antrag bezogen hat, innerhalb dreier Werktage nach Zustellung der Entscheidung Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht erheben.“

Novellierungsanordnung 2, Der Absatz 7, des Paragraph 27, wird aufgehoben. Der bisherige Absatz 8, des Paragraph 27, erhält die Absatzbezeichnung „(7)“.

Novellierungsanordnung 3, Im Absatz 3, des Paragraph 29, wird der zweite Satz aufgehoben.

Novellierungsanordnung 4, Der Absatz 4, des Paragraph 31, wird aufgehoben. Der bisherige Absatz 5, des Paragraph 31, erhält die Absatzbezeichnung „(4)“.

Novellierungsanordnung 5, Im Absatz 7, des Paragraph 37, wird der zweite Satz aufgehoben.

Artikel II
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Platter

Der Landesamtsdirektor:

Liener