165. Gesetz vom 5. November 2024, mit dem das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010, LGBl. Nr. 49/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 73/2023, wird wie folgt geändert:Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010, Landesgesetzblatt Nr. 49 aus 2010,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 73 aus 2023,, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, Nach § 27 Abs. 2 wird folgender Abs. 2a eingefügt:Nach Paragraph 27, Absatz 2, wird folgender Absatz 2 a, eingefügt:
„(2a)Absatz 2 a,Bei zwischenzeitlichen Änderungen des örtlichen Entwicklungskonzeptes oder des Flächenwidmungsplanes ist die Ersichtlichmachung von Geruchszonen gemäß Abs. 1 oder 2 nicht erforderlich, wenn eine Änderung nur Festlegungen umfasst, die keine Nutzung zu Wohnzwecken ermöglicht.“Bei zwischenzeitlichen Änderungen des örtlichen Entwicklungskonzeptes oder des Flächenwidmungsplanes ist die Ersichtlichmachung von Geruchszonen gemäß Absatz eins, oder 2 nicht erforderlich, wenn eine Änderung nur Festlegungen umfasst, die keine Nutzung zu Wohnzwecken ermöglicht.“
2.Novellierungsanordnung 2, Dem § 68a wird folgender Abs. 16 angefügt:Dem Paragraph 68 a, wird folgender Absatz 16, angefügt:
„(16)Absatz 16,In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 165/2024 tritt § 27 Abs. 2a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 24. Dezember 2024, in Kraft.“In der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 165 aus 2024, tritt Paragraph 27, Absatz 2 a, mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 24. Dezember 2024, in Kraft.“
3.Novellierungsanordnung 3, Dem § 69 wird folgender Abs. 3 angefügt:Dem Paragraph 69, wird folgender Absatz 3, angefügt:
„(3)Absatz 3,§ 27 Abs. 2a tritt gemäß LGBl. Nr. 165/2024 mit Ablauf des 29. Juni 2027 außer Kraft.“Paragraph 27, Absatz 2 a, tritt gemäß Landesgesetzblatt Nr. 165 aus 2024, mit Ablauf des 29. Juni 2027 außer Kraft.“
Landeshauptmann Kunasek | Landesrat Amesbauer |
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