Landesgesetzblatt Steiermark

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 2. Dezember 2022

89. Verordnung:

Änderung der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung

89. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Dezember 2022, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird

Auf Grund der Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 141/2022, des Art. 7 Abs. 3 und 4 und des Art. 39 des Landes-Verfassungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 77/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. 53/2022, wird verordnet:

Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 45/2015, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 52/2022, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 14a wird folgender Abs. 17 angefügt:

  1. „(17) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 89/2022 treten in der Anlage die Zuständigkeitsbereiche A) Z 1, C) Z 4 und D) Z 1 und Z 5 mit 1. Jänner 2023 in Kraft.“

2. In der Anlage lautet der Zuständigkeitsbereich A) Z 1:

  1. „1.
    Der Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion. Das Rettungs- und Notarztwesen, insbesondere Rettungsdienstgesetz sowie Hubschrauberrettungsdienst, Koordinationsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin jedoch im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß.“

3. In der Anlage lautet der Zuständigkeitsbereich C) Z 4:

  1. „4.
    Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Kultur, Europa, Sport Europa und Internationales: Grundsatzarbeit – Beobachtung der Europäischen Integration sowie Analyse und Aufbereitung der Auswirkungen im Hinblick auf die Steiermark, Koordinierung von Aktivitäten der Abteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Integration, Angelegenheiten der Europakommunikation und Förderung des europäischen Bewusstseins im Rahmen von Europe Direct Steiermark, Angelegenheiten der Steirischen Vertretung in Brüssel, Zwischenstaatliche bzw. interregionale Angelegenheiten, insbesondere Zusammenarbeit mit Nachbarländern bzw. Regionen außerhalb Österreichs, Angelegenheiten der Alpen-Adria-Allianz, Wahrnehmung der Angelegenheiten des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union, Begutachtung von Entwürfen für Rechtsvorschriften der Europäischen Union, Angelegenheiten der AuslandssteirerInnen, Förderung des Auslandsösterreicher-Weltbundes, Förderung an den Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland, Entwicklungszusammenarbeit, Förderung des Europäischen Fremdsprachenzentrums (ECML).“

4. In der Anlage lautet der Zuständigkeitsbereich D) Z 1 und Z 5:

  1. „1.
    Aus dem Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion das Rettungs- und Notarztwesen, insbesondere Rettungsdienstgesetz sowie Hubschrauberrettungsdienst, Koordinationsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin als Hauptreferentin im Korreferat mit Landeshauptmann Mag. Drexler.
  2. 5.
    Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Kultur, Europa, Sport Steiermärkisches Landessportgesetz, Steiermärkisches Sportstättenschutzgesetz, Steiermärkisches Berg- und Schiführergesetz, Steiermärkisches Schischulgesetz: Rechtssachen und fachliche Angelegenheiten, Sportförderungen: fachliche Beurteilung und Abwicklung, Angelegenheiten der Landessportorganisation, Angelegenheiten der Sportland Steiermark GmbH, Nordisches Ausbildungszentrum Eisenerz, Internationales Nordisches Leistungszentrum Ramsau am Dachstein, Verein Schihandelsschule Schladming, Aus- und Fortbildung im Bereich des Sports, Nationale Anti-Doping Agentur Austria, Schulsport: schulsportbezogene Projekte und Veranstaltungen.“

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Drexler