Jahrgang 2022

Ausgegeben am 22. Juni 2022

43. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Bad Gleichenberg (politischer Bezirk Südoststeiermark)

43. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juni 2022 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Bad Gleichenberg (politischer Bezirk Südoststeiermark)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 118 aus 2021,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Gemeinde Bad Gleichenberg wird mit Wirkung vom 30. Juni 2022 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Gold über einem erniedrigten schwarzen, von drei silbernen Wellenfäden durchzogenen zweispitzigen Berg eine rote zweihenkelige römische Amphore, beseitet von je einem schwarzen, leicht geschwungenen und blau fruchtenden Schlehdornzweig.“

Paragraph 2

Die der Gemeinde Bad Gleichenberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer