Jahrgang 2021

Ausgegeben am 22. November 2021

105. Verordnung:

Änderung der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993

105. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. November 2021, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird

Auf Grund des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 1993,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 2021,, wird verordnet:

Die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993, Landesgesetzblatt Nr. 26 aus 1993,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 65 aus 2021,, wird wie folgt geändert:

Artikel 1

Paragraph 7, Absatz 15, erster Satz lautet:

„Bei Förderungen von Mietwohnungen gemäß Absatz 2, Litera a, kann der Rückzahlungszeitraum auf maximal 20 Jahre erstreckt werden.“

Artikel 2

Artikel 1 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. November 2021, in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer