
Jahrgang 2021 | Ausgegeben am 20. August 2021 |
84. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Riegersburg (politischer Bezirk Südoststeiermark) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 114 aus 2020,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Riegersburg wird mit Wirkung vom 30. August 2021 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In silbernem Schild eine bis an den oberen Schildrand wachsende und siebenfach gezinnte rote Spitze, belegt mit der goldenen Figur des nimbierten und geflügelten Erzengels Michael in knöchellangem, gegürtetem Gewand mit Flammenschwert in der Rechten und Waage in der Linken, oben beseitet von je einem kleeblattförmig ausgeschlagenen grünen Seeblatt.“
Die der Marktgemeinde Riegersburg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer