
Jahrgang 2021 | Ausgegeben am 17. Juni 2021 |
71. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Söding-Sankt Johann (politischer Bezirk Voitsberg) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 114 aus 2020,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Gemeinde Söding-Sankt Johann wird mit Wirkung vom 30. Juni 2021 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild pfahlweise ein silberner Kreuzstab, um den sich ein Spruchband schlingt, unterlegt von zwei mit einer goldenen brennenden Kerze schräg gekreuzten goldenen Pfeilen, balkenweise beseitet von je drei silbernen Getreidehalmen, von denen jeweils die äußeren gekrümmt sind.“
Die der Gemeinde Söding-Sankt Johann ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer