
Jahrgang 2021 | Ausgegeben am 17. Juni 2021 |
70. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Michaelerberg-Pruggern (politischer Bezirk Liezen) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 114 aus 2020,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Michaelerberg-Pruggern wird mit Wirkung vom 25. Juni 2021 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In silbernem Schild über blauem Schildfuß eine goldene einbogige Brücke aus schwarz gefugten Quadersteinen, darauf ein grüner dreispitziger Berg, belegt mit zwei silbernen, einander zugekehrten und beblätterten Edelweißblüten, die erhöhte Mittelspitze besteckt mit einer roten Waage.“
Die der Gemeinde Michaelerberg-Pruggern ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer