
Jahrgang 2020 | Ausgegeben am 25. Juni 2020 |
58. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fehring (politischer Bezirk Südoststeiermark) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 34 aus 2020,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Stadtgemeinde Fehring wird mit Wirkung vom 30. Juni 2020 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Blau aus dem Schildfuß wachsend eine goldene Föhre.“
Die der Stadtgemeinde Fehring ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer