Jahrgang 2020

Ausgegeben am 25. Juni 2020

58. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fehring (politischer Bezirk Südoststeiermark)

58. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Juni 2020 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fehring (politischer Bezirk Südoststeiermark)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 34 aus 2020,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Stadtgemeinde Fehring wird mit Wirkung vom 30. Juni 2020 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Blau aus dem Schildfuß wachsend eine goldene Föhre.“

Paragraph 2

Die der Stadtgemeinde Fehring ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer