
Jahrgang 2020 | Ausgegeben am 18. Juni 2020 |
57. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 34 aus 2020,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz wird mit Wirkung vom 15. Juni 2020 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild golden eine bis an den oberen Schildrand reichende und mit einer blauen Lilie belegte eingebogene Spitze, rechts silbern zwei Pfähle, belegt mit einem silbernen Balken, darin ein anstoßender beiderseitig gezinnter Balken in Schattenfarbe, links silbern und pfahlweise aufrecht ein einwärtsgewandter gotischer Schlüssel.“
Die der Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer