
Jahrgang 2019 | Ausgegeben am 29. Oktober 2019 |
86. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Scheifling (politischer Bezirk Murau) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 29 aus 2019,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Marktgemeinde Scheifling wird mit Wirkung vom 05. November 2019 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im von Grün und Silber im Zinnenschnitt geteilten Schild oben silbern schräg gekreuzt ein Hammer und eine Schaufel, unten waagrecht ein roter Rost.“
Die der Marktgemeinde Scheifling ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer