Jahrgang 2019 | Ausgegeben am 21. Oktober 2019 |
81. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Wildon (politischer Bezirk Leibnitz) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 29 aus 2019,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Wildon wird mit Wirkung vom 30. Oktober 2019 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild silbern ein gemauerter, schwarz gefugter Turm mit drei je von einer Schlüsselscharte schwarz durchbrochenen Zinnen und schwarz durchbrochenem, von je einer schwarz durchbrochenen Schlüsselscharte beseiteten Rundbogentor samt hochgezogenem goldenem Fallgitter. Aus dem Turm wachsend ein goldener langbärtiger Wilder Mann mit aufgesetztem, grün geflochtenem Kranz im krausen Haar, mit beiden Händen über sich einen silbernen, spitzenbewehrten Streitkolben zum Schlag führend.“
Die der Marktgemeinde Wildon ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer