
Jahrgang 2019 | Ausgegeben am 16. September 2019 |
67. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fernitz-Mellach (politischer Bezirk Graz-Umgebung) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 29 aus 2019,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Fernitz-Mellach wird mit Wirkung vom 30. September 2019 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Rot ein goldener, mit einer blauen heraldischen Lilie belegter Pfahl, vorne und hinten je eine silberne, mit der Schneide nach außen gewandte Streitaxt.“
Die der Gemeinde Fernitz-Mellach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer