Jahrgang 2019

Ausgegeben am 16. September 2019

67. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fernitz-Mellach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

67. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. September 2019 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fernitz-Mellach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 29 aus 2019,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Fernitz-Mellach wird mit Wirkung vom 30. September 2019 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Rot ein goldener, mit einer blauen heraldischen Lilie belegter Pfahl, vorne und hinten je eine silberne, mit der Schneide nach außen gewandte Streitaxt.“

Paragraph 2

Die der Gemeinde Fernitz-Mellach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer