Jahrgang 2019

Ausgegeben am 22. Mai 2019

46. Gesetz:

Aufteilung der Gemeinde Murfeld auf die angrenzenden Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark

 

(römisch siebzehn. GPStLT Regierungsvorlage EZ 3170/1 Ausschussbericht EZ 3170/3)

46. Gesetz vom 2. April 2019 über die Aufteilung der Gemeinde Murfeld auf die angrenzenden Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Paragraph eins

Die im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegene Gemeinde Murfeld wird wie folgt aufgeteilt:

  1. Ziffer eins
    die Katastralgemeinde Seibersdorf bei St. Veit 66233 wird in die im politischen Bezirk Leibnitz gelegene Marktgemeinde Sankt Veit in der Südsteiermark und
  2. Ziffer 2
    die Katastralgemeinden Oberschwarza 66221, Unterschwarza 66238, Lichendorf 66215 und Weitersfeld 66242 werden in die im politischen Bezirk Leibnitz gelegene Marktgemeinde Straß in Steiermark
eingegliedert.

Paragraph 2

Die Auseinandersetzung hinsichtlich des Vermögens der aufzuteilenden Gemeinde Murfeld auf die Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark sowie Vereinbarungen hinsichtlich des Übergangs sonstiger Rechte und Pflichten der Gemeinde Murfeld erfolgen durch einen von der aufzuteilenden Gemeinde und den aufnehmenden Marktgemeinden unterfertigten Vertrag, der mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wirksam wird.

Paragraph 3

  1. Absatz eins,Ab Wirksamwerden der Aufteilung der Gemeinde Murfeld sind anhängige Verwaltungsverfahren von den Gemeindebehörden der aufnehmenden Marktgemeinden weiterzuführen, in deren sachliche und örtliche Zuständigkeit die Angelegenheit fällt.
  2. Absatz 2,Die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufteilung bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse gelten als entsprechende Dienstverhältnisse der Marktgemeinde Straß in Steiermark.

Paragraph 4

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

Landeshauptmann

Schützenhöfer

Landeshauptmannstellvertreter

Schickhofer