Jahrgang 2019

Ausgegeben am 4. Februar 2019

5. Verordnung:

Anordnung einer Volksbefragung

5. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Jänner 2019 über die Anordnung einer Volksbefragung

Aufgrund des Paragraph 90, Steiermärkisches Volksrechtegesetz 1986, Landesgesetzblatt Nr. 87 aus 1986,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 2018,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Gegenstand der Volksbefragung

Im politischen Bezirk Liezen ist eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung durchzuführen:

„Soll es im Bezirk Liezen anstelle der bestehenden drei Krankenhausstandorte in Bad Aussee, Rottenmann und Schladming nur mehr ein zentrales ‚Leitspital‘ geben?“

Paragraph 2,

Befragungsgebiet

Das Befragungsgebiet umfasst den politischen Bezirk Liezen.

Paragraph 3,

Tag der Volksbefragung

Als Tag der Volksbefragung wird der 7. April 2019 festgesetzt.

Paragraph 4,

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 5. Februar 2019, in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer