Jahrgang 2018

Ausgegeben am 26. Juni 2018

53. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

53. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 2018 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld wird mit Wirkung vom 30. Juni 2018 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Über goldenem Schildfuß in Sturzwogenschnitt in Blau eine goldene Laubkrone.“

Paragraph 2

Die der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer