
Jahrgang 2018 | Ausgegeben am 26. Juni 2018 |
53. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld wird mit Wirkung vom 30. Juni 2018 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Über goldenem Schildfuß in Sturzwogenschnitt in Blau eine goldene Laubkrone.“
Die der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer