
Jahrgang 2018 | Ausgegeben am 29. Mai 2018 |
51. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fladnitz an der Teichalm (politischer Bezirk Weiz) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Fladnitz an der Teichalm wird mit Wirkung vom 05. Juni 2018 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im von Silber zu Grün schräglinks geteilten Schild oben grün eine bewurzelte Fichte, unten golden das abgeschnittene Haupt eines Steinbocks.“
Die der Gemeinde Fladnitz an der Teichalm ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer