
Jahrgang 2018 | Ausgegeben am 29. Mai 2018 |
50. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Leoben (politischer Bezirk Leoben) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Stadtgemeinde Leoben wird mit Wirkung vom 10. Juni 2018 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild ein silberner Strauß, im Schnabel und im angewinkelten rechten Ständer je ein silbernes Hufeisen haltend.“
Die der Stadtgemeinde Leoben ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer