Jahrgang 2018

Ausgegeben am 18. Mai 2018

48. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Straden (politischer Bezirk Südoststeiermark)

48. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 2018 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Straden (politischer Bezirk Südoststeiermark)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Straden wird mit Wirkung vom 30. Mai 2018 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In blauem Schild unter silbernem, mit zwei Paar gekreuzten schwarzen Säbeln belegtem Schildhaupt drei silberne, aus einem golden gezinnten Schildfuß wachsende Türme, der mittlere kleinere mit einem Zeltdach und schwarz durchbrochenen Spitzbogenfenster, die beiden seitlichen mit Zwiebelhelmen und je drei (1:2) schwarz durchbrochenen Spitzbogenfenstern versehen.“

Paragraph 2

Die der Marktgemeinde Straden ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer