
Jahrgang 2018 | Ausgegeben am 4. Mai 2018 |
45. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Gallen (politischer Bezirk Liezen) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde Sankt Gallen wird mit Wirkung vom 05. Mai 2018 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Unter rotem Zinnenschildhaupt in Silber ein aufgerichteter schwarzer, rot bewehrter und bezungter Bär, in seinen Vorderpranken eine grüne entwurzelte Fichte haltend.“
Die der Marktgemeinde Sankt Gallen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer