
Jahrgang 2018 | Ausgegeben am 23. April 2018 |
42. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Gnas (politischer Bezirk Südoststeiermark) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Gnas wird mit Wirkung vom 05. Mai 2018 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Silber aus dem linken unteren Schildrand wachsend und nach rechts oben springend ein blauer, rot bezungter und golden gekrönter Wolf.“
Die der Marktgemeinde Gnas ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer