
Jahrgang 2018 | Ausgegeben am 20. März 2018 |
29. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Bad Mitterndorf (politischer Bezirk Liezen) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde Bad Mitterndorf wird mit Wirkung vom 25. März 2018 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im geteilten Schild oben Blau, belegt mit einem silbernen Schneekristall, zu Grün teilend ein silberner Schräglinksbalken, aus dem unten silbern ein beblätterter Fieberklee wächst; unten in Gold aus blauer Schale ein zweistrahliger blauer Springquell.“
Die der Marktgemeinde Bad Mitterndorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer