
Jahrgang 2018 | Ausgegeben am 16. Jänner 2018 |
6. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Anger (politischer Bezirk Weiz) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Marktgemeinde Anger wird mit Wirkung vom 25. Jänner 2018 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Rot auf silbernem Dreiberg ein mit seinen beblätterten Ästen den Schild nach oben und zu den Rändern hin ausfüllender silberner Lindenbaum.“
Die der Marktgemeinde Anger ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer