Jahrgang 2017

Ausgegeben am 28. November 2017

102. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)

102. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. November 2017, mit der die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird

Auf Grund des Paragraph 10, Absatz eins, des Steiermärkischen Behindertengesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 26 aus 2004,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 113 aus 2015,, wird verordnet:

Die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, Landesgesetzblatt Nr. 119 aus 2012,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 145 aus 2016,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Paragraph eins, Absatz eins, lautet:

  1. Absatz einsDie Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:
  1. Ziffer eins
    alleinstehend Unterstützte

634 Euro

  1. Ziffer 2
    alleinstehend Unterstützte gemäß Ziffer eins,, die Familienbeihilfe beziehen

469 Euro

  1. Ziffer 3
    Hauptunterstützte oder Unterstützte in Haushaltsgemeinschaft

579 Euro

  1. Ziffer 4
    Hauptunterstützte oder Unterstützte gemäß Ziffer 3,, die Familienbeihilfe beziehen

413 Euro

  1. Ziffer 5
    Mitunterstützte, die mit einem/einer Hauptunterstützten in einer Haushaltsgemeinschaft leben

386 Euro

  1. Ziffer 6
    Mitunterstützte gemäß Ziffer 5,, für die Familienbeihilfe bezogen wird

257 Euro.“

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 3, Absatz eins, wird der Betrag „279 Euro“ durch den Betrag „284 Euro“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 3, Dem Paragraph 4 a, wird folgender Absatz 5, angefügt:

  1. Absatz 5In der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 102 aus 2017, treten Paragraph eins, Absatz eins und Paragraph 3, Absatz eins, mit 31. Dezember 2017 in Kraft.“

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer