
Jahrgang 2017 | Ausgegeben am 28. November 2017 |
100. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchberg an der Raab (politischer Bezirk Südoststeiermark) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Gemeinde Kirchberg an der Raab wird mit Wirkung vom 30. November 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild auf blauem Schildfuß ein goldener Dreiberg, darauf eine goldene Kirchenfassade mit durchbrochener rundbogiger Pforte und zwei ebensolchen Fenstern, der aufsitzende Turm mit Spitzdach, Knopf und aufgestecktem Kreuz durchbrochen von zwei kleineren Rundbogenfenstern.“
Die der Gemeinde Kirchberg an der Raab ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer