Jahrgang 2017

Ausgegeben am 11. Oktober 2017

89. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Nestelbach bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

89. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Oktober 2017 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Nestelbach bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Nestelbach bei Graz wird mit Wirkung vom 10. Oktober 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In grünem Schild ein goldener, mit einem schreitenden roten Fuchs belegter Schrägrechtsbalken, oben und unten begleitet von je einem schräg nach außen gewandten silbernen Nesselblatt.“

Paragraph 2

Die der Gemeinde Nestelbach bei Graz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer