
Jahrgang 2017 | Ausgegeben am 4. Oktober 2017 |
87. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Teufenbach-Katsch (politischer Bezirk Murau) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Teufenbach-Katsch wird mit Wirkung vom 10. Oktober 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Unter rotem, goldgesäumtem und in der Mitte mit einem goldenen Norischen Gürtelbeschlag belegtem Schildhaupt in Silber mit zwei schwarzen Balken ein Drache in verwechselten Farben.“
Die der Gemeinde Teufenbach-Katsch ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer