Jahrgang 2017

Ausgegeben am 4. Oktober 2017

87. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Teufenbach-Katsch (politischer Bezirk Murau)

87. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. September 2017 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Teufenbach-Katsch (politischer Bezirk Murau)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Teufenbach-Katsch wird mit Wirkung vom 10. Oktober 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Unter rotem, goldgesäumtem und in der Mitte mit einem goldenen Norischen Gürtelbeschlag belegtem Schildhaupt in Silber mit zwei schwarzen Balken ein Drache in verwechselten Farben.“

Paragraph 2

Die der Gemeinde Teufenbach-Katsch ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer