
Jahrgang 2017 | Ausgegeben am 28. Juni 2017 |
56. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Maria Lankowitz (politischer Bezirk Voitsberg) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Marktgemeinde Maria Lankowitz wird mit Wirkung vom 10. Juli 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
Im oben durch silbernen Faden gespaltenen sowie geteilten Schild oben rechts in Rot ein silbernes Schloss mit rechts vorspringendem Erker, mittigem kuppelbekröntem Uhrturm, acht schwarz durchbrochenen Fenstern und ebensolchem Rundtor, oben links in Schwarz silbern ein auf sein linkes Knie gestützter Bergmann, beim Schein der Grubenlampe mit dem Schlegel in der Rechten zum Schlag auf das mit der Linken an von rechts hereinwachsendes silbern konturiertes Gestein gesetzte Bergeisen ausholend, unten in Silber über schwarzem Pflug ein grüner Lindenbaum mit vier belaubten Ästen, belegt mit einer goldenen Muttergottesstatue samt Jesuskind im Strahlenglanze.
Die der Marktgemeinde Maria Lankowitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer