
Jahrgang 2017 | Ausgegeben am 28. Juni 2017 |
55. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Schladming (politischer Bezirk Liezen) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Stadtgemeinde Schladming wird mit Wirkung vom 10. Juli 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
In blauem Schild silbern ein Bergmann, mit Kittel und Schachtmütze angetan und auf das linke Knie gestützt, mit dem Schlegel in der erhobenen Rechten zum Schlag auf das mit der Linken an silbernes, aus dem rechten Schildrand in den Schildfuß wachsendes Gestein gesetzte Bergeisen ausholend.
Die der Stadtgemeinde Schladming ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer