
Jahrgang 2017 | Ausgegeben am 14. Juni 2017 |
50. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Admont (politischer Bezirk Liezen) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde Admont wird mit Wirkung vom 15. Juni 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In von Silber und Rot gespaltenem Schild farbverwechselt zwei anstehende facettierte Rauten.“
Die der Marktgemeinde Admont ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer