
Jahrgang 2017 | Ausgegeben am 10. April 2017 |
34. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz wird mit Wirkung vom 20. April 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild über grünem Schildfuß aus einem erniedrigten silbernen Wellenbalken wachsend drei goldene, je zweifach beblätterte Rohrkolben.“
Die der Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer