Jahrgang 2017

Ausgegeben am 10. April 2017

34. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

34. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. April 2017 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz wird mit Wirkung vom 20. April 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In blauem Schild über grünem Schildfuß aus einem erniedrigten silbernen Wellenbalken wachsend drei goldene, je zweifach beblätterte Rohrkolben.“

Paragraph 2

Die der Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer