
Jahrgang 2017 | Ausgegeben am 6. März 2017 |
28. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Marein-Feistritz (politischer Bezirk Murtal) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Murtal gelegenen Gemeinde Sankt Marein-Feistritz wird mit Wirkung vom 10. März 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im silbernen Schildhaupt über drei roten Kerben am unteren Rand ausgebrochen drei rote Scheiben, in die je ein Rautenblatt in gotischer Form wächst, darunter in Silber ein blauer Pfahl, ein wachsendes gotisches Maßwerkfenster darstellend, dessen Öffnungen golden durchbrochen sind, begleitet vorn von einer blauen Pflugschar, hinten von einem blauen Wasserkrug.“
Die der Gemeinde Sankt Marein-Feistritz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer