Jahrgang 2017

Ausgegeben am 7. Februar 2017

18. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Deutsch Goritz (politischer Bezirk Südoststeiermark)

18. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Februar 2017 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Deutsch Goritz (politischer Bezirk Südoststeiermark)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Gemeinde Deutsch Goritz wird mit Wirkung vom 10. Februar 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im zweifach gespaltenen Schild im Mittelfeld auf Silber ein blauer dreischaliger Springquell, in den Flanken je pfahlweise rechts in Rot ein auf den Griff gestelltes silbernes Grabscheit, links in Grün eine goldene gestielte Getreideähre.“

Paragraph 2

Die der Gemeinde Deutsch Goritz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer