Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 5. Dezember 2016 |
142. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Feldbach (politischer Bezirk Südoststeiermark) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Stadtgemeinde Feldbach wird mit Wirkung vom 15. Dezember 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Über blauem, mit einer silbernen Barbe belegtem Schildfuß in silbernem, schrägquadratisch damasziertem Feld eine schwarze, reich profilierte Säule mit zweifach verschieden kreisrund durchbrochenem Kelch, in der Damaszierung U-förmig umgeben von sieben jeweils auf die Spitze gestellten schwarzen Quadraten.“
Die der Stadtgemeinde Feldbach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer