Jahrgang 2016

Ausgegeben am 5. Dezember 2016

142. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Feldbach (politischer Bezirk Südoststeiermark)

142. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Dezember 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Feldbach (politischer Bezirk Südoststeiermark)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins,

Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Stadtgemeinde Feldbach wird mit Wirkung vom 15. Dezember 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Über blauem, mit einer silbernen Barbe belegtem Schildfuß in silbernem, schrägquadratisch damasziertem Feld eine schwarze, reich profilierte Säule mit zweifach verschieden kreisrund durchbrochenem Kelch, in der Damaszierung U-förmig umgeben von sieben jeweils auf die Spitze gestellten schwarzen Quadraten.“

Paragraph 2,

Die der Stadtgemeinde Feldbach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer