
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 29. November 2016 |
139. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Stainz (politischer Bezirk Deutschlandsberg) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinde Stainz wird mit Wirkung vom 5. Dezember 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Zwischen silbernen, mit je drei grünen Seeblättern übereinander belegten Schildflanken in Rot unter zwei goldenen sechszackigen Sternen und über einem goldenen Kreuz ein silbernes Katharinenrad, hinterlegt mit einem schräglinks gestellten silbernen Richtschwert."
Die der Marktgemeinde Stainz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer