
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 10. November 2016 |
132. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ilztal (politischer Bezirk Weiz) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Ilztal wird mit Wirkung vom 20. November 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
In Gold ein blauer Pfahl, in den Flanken je sechs einander und die Schildränder berührende rote Ballen, von diesen der jeweils untere angeschnitten.
Die der Gemeinde Ilztal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer