
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 2. November 2016 |
128. Kundmachung: | Änderung der Verlautbarung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sölk (politischer Bezirk Liezen) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird die Verlautbarung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sölk (politischer Bezirk Liezen), Landesgesetzblatt Nr. 95 aus 2015,, wie folgt geändert:
Paragraph eins, zweiter Satz lautet:
„In einem durch eine rot unterlegte silberne Kette im Göpelschnitt geteilten Schild oben in Grün je ein silbernes sechsspeichiges Wagenrad, unten in Schwarz ein springender silberner Hirsch, unterlegt von einem silbernen Lilienstab.“
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer