
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 2. November 2016 |
127. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Übelbach (politischer Bezirk Graz-Umgebung) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Übelbach wird mit Wirkung vom 1. November 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Über silbernem, blau geflutetem Wellenschildfuß in Rot silbern die auf eine Spitze gestellte Seite eines würfelförmigen Silberbarrens mit vier schwarzen, kreisförmigen Punzen.“
Die der Marktgemeinde Übelbach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer