
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 11. Oktober 2016 |
123. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Mürzzuschlag (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Stadtgemeinde Mürzzuschlag wird mit Wirkung vom 20. Oktober 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Ein roter Schild, durchzogen auf grünem Schildfuß von einer silbern quadergemauerten, fünffach gezinnten Stadtmauer samt halbaufgezogenem eisernen Fallgitter in der Schwarz durchbrochenen rundbogigen Toröffnung; aus der Mauer wachsend und silbern quadergemauert zwei je dreifach gezinnte und von je einem Spitzbogenfenster durchbrochene Türme, silbern zwischen diesen eine Kugel, rechts ein Winkelhaken, links eine Zange.“
Die der Stadtgemeinde Mürzzuschlag ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer