Jahrgang 2016

Ausgegeben am 11. Oktober 2016

123. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Mürzzuschlag (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)

123. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Oktober 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Mürzzuschlag (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Stadtgemeinde Mürzzuschlag wird mit Wirkung vom 20. Oktober 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Ein roter Schild, durchzogen auf grünem Schildfuß von einer silbern quadergemauerten, fünffach gezinnten Stadtmauer samt halbaufgezogenem eisernen Fallgitter in der Schwarz durchbrochenen rundbogigen Toröffnung; aus der Mauer wachsend und silbern quadergemauert zwei je dreifach gezinnte und von je einem Spitzbogenfenster durchbrochene Türme, silbern zwischen diesen eine Kugel, rechts ein Winkelhaken, links eine Zange.“

Paragraph 2

Die der Stadtgemeinde Mürzzuschlag ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer