Jahrgang 2016

Ausgegeben am 11. Oktober 2016

122. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Raaba-Grambach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

122. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Oktober 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Raaba-Grambach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins,

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Raaba-Grambach wird mit Wirkung vom 20. Oktober 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im schwarz und golden gerandeten roten Schild ein goldener, schwarz bordierter Schrägrechtsbalken, belegt mit vier allseits anstoßenden schwarzen sechsspeichigen Wagenrädern; aus dem Schildrand und dem Balken nach oben wachsend je drei goldene Reiser.“

Paragraph 2,

Die der Marktgemeinde Raaba-Grambach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer