
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 11. Oktober 2016 |
122. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Raaba-Grambach (politischer Bezirk Graz-Umgebung) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Raaba-Grambach wird mit Wirkung vom 20. Oktober 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im schwarz und golden gerandeten roten Schild ein goldener, schwarz bordierter Schrägrechtsbalken, belegt mit vier allseits anstoßenden schwarzen sechsspeichigen Wagenrädern; aus dem Schildrand und dem Balken nach oben wachsend je drei goldene Reiser.“
Die der Marktgemeinde Raaba-Grambach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer