
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 6. Oktober 2016 |
120. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Gratwein-Straßengel (politischer Bezirk Graz-Umgebung) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Gratwein-Straßengel wird mit Wirkung vom 15. Oktober 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im durch ein anstoßendes silbernes Fadenschrägkreuz von Blau und Grün schräggevierten Schild oben ein goldener Cherubskopf, rechts silbern eine einfach beblätterte Weintraube, links silbern ein fünffach beblätterter Buchenzweig, unten golden die Krümme eines Abtsstabes.“
Die der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer