
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 27. September 2016 |
115. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Großwilfersdorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Großwilfersdorf wird mit Wirkung vom 30. September 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem von Blau zu Gold gespaltenen Schild vorn golden aus Dreiberg wachsend ein mit einem goldenen Ährenkranz belegter zweifach beblätterter Getreidehalm, hinten steigend ein schwarzer, rot bezungter Wolf.“
Die der Gemeinde Großwilfersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer