Jahrgang 2016

Ausgegeben am 27. September 2016

115. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Großwilfersdorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

115. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. September 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Großwilfersdorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Großwilfersdorf wird mit Wirkung vom 30. September 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In einem von Blau zu Gold gespaltenen Schild vorn golden aus Dreiberg wachsend ein mit einem goldenen Ährenkranz belegter zweifach beblätterter Getreidehalm, hinten steigend ein schwarzer, rot bezungter Wolf.“

Paragraph 2

Die der Gemeinde Großwilfersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer