
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 25. Juli 2016 |
94. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Schwarzautal (politischer Bezirk Leibnitz) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Schwarzautal wird mit Wirkung vom 15. Juli 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Ein schwarzer, silbern gefluteter und vom oberen Schildrand angeschnittener Wellensparren, in Rot von je einem dreiblütigen, siebenfach beblätterten silbernen Wiesenschaumkraut beseitet und in Grün drei (1:2) ebensolche Pflanzen einschließend.
Die der Marktgemeinde Schwarzautal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer