
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 25. Juli 2016 |
93. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Krakau (politischer Bezirk Murau) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Krakau wird mit Wirkung vom 15. Juli 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild über grünem, mit drei silbernen achtblättrigen und golden besamten Blüten belegtem Schildfuß ein silberner dreispitziger Berg mit erhöhter Mittelspitze, belegt mit einer schwarzen Krähe.“
Die der Gemeinde Krakau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer