
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 22. Juni 2016 |
70. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark (politischer Bezirk Murau) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark wird mit Wirkung vom 30. Juni 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild eine silberne, mit grüner Tanne auf grünem Berg belegte Spitze, oben beseitet von je einer goldenen heraldischen Lilie mit Staubgefäßen.“
Die der Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer