
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 22. Juni 2016 |
69. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Passail (politischer Bezirk Weiz) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Marktgemeinde Passail wird mit Wirkung vom 30. Juni 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild auf silbern geflutetem Schildfuß zwischen silbernen Schildflanken aus schroffen, sich nach oben verjüngenden Felswänden stehend ein herschauender goldener Hirsch, dessen zehnendiges Geweih einen silbernen gestürzten Anker mit durch den Ring gezogenem goldenen Zopf einschließt.“
Die der Marktgemeinde Passail ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer